| "Zwei-Wege-Strategie" zur Biokraftstoff-Einführung |
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Antrag von Hermann Scheer, MdB, Präsident von EUROSOLAR, zur Beschlussfassung in der SPD-Bundestagsfraktion, 23. Mai 2006 Die politische Strategie zur beschleunigten Ausweitung der Markteinführung von Biokraftstoffen dient den Zielen der Unabhängigkeit vom Erdöl und damit der Energiesicherheit, des Klimaschutzes durch Reduzierung der Klimagase aus fossilen Energien, der Technologieentwicklung für alternative Antriebstechniken und im Bau von Biokraftstoff-Produktionsanlagen,... - der Erhaltung und Stärkung des heimischen landwirtschaftlichen Sektors, der Förderung regionaler Wirtschaftsstrukturen und der Entfaltung mittelständischer Unternehmen in der Produktion und im Vertrieb reiner Biokraftstoffe, und damit insgesamt der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Belebung der Binnenkonjunktur, - der Förderung des Wettbewerbs durch mittelständische Unternehmen und Stadtwerke im oligopolistisch strukturierten Mineralölmarkt, - der finanziellen Entlastung der Bürger, denen durch den Wechsel zu Biokraftstoffen die Möglichkeit gegeben werden soll, steigenden fossilen Diesel- und Benzinpreisen zu entgehen. Diese Ziele sind nur dann gleichzeitig realisierbar, wenn Rein-Biokraftstoffe steuerermäßigt bleiben, um als Rein-Kraftstoff am allgemeinen Kraftstoffmarkt billiger angeboten werden zu können als fossile Kraftstoffe. Steuerermäßigungen müssen solange aufrechterhalten bleiben, wie die Produktionskosten für Biokraftstoffe höher sind als die der fossilen Kraftstoffe. Künftige Besteuerungen von Rein-Biokraftstoffen müssen sich an diesen politischen Ziellinien orientieren. Um das mögliche Biokraftstoff- und Technologiepotential nutzen können, darf dabei kein Biokraftstoff vom Instrument steuerlicher Anreize ausgenommen werden, ob es sich um Biodiesel Pflanzöl, Bioethanol, Biogas oder biosynthetische Kraftstoffe handelt. Die auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eingeführte Steuerbefreiung aller Biokraftstoffe, die am 1.1.2004 in Kraft getreten ist, dient dieser Ziellinie. Dieses Gesetz wurde zunächst bis zum Jahr 2009 befristet, mit der Maßgabe einer differenzierten Anschlussregelung für den Zeitraum danach. Diese Strategie zeigt bereits nach kurzer Zeit sichtbare Erfolge: Sie hat technologische Innovationen ausgelöst, zur Gründung neuer mittelständischer Unternehmen geführt, die binnenwirtschaftliche Wertschöpfung gesteigert, der Landwirtschaft eine neue Perspektive gegeben, die Existenz von etwa 50.000 Betrieben gesichert sowie vielen Bürgern und Transportunternehmen zur Kostenentlastung bei Kraftstoffen verholfen. Daraus ergibt sich: Der politische Handlungschwerpunkt der Biokraftstoffstrategie muss bei der dynamischen Markteinführung der Rein-Biokraftstoffe mit dem Instrument ihrer Steuerermäßigung gegenüber fossilen Kraftstoffen liegen. Dabei sind auch steuerliche Differenzierungen angebracht, um - Überförderungen einzelner Biokraftstoffe ebenso zu vermeiden wie den Ausschluss einzelner Biokraftoptionen, - Anstöße zu Produktivitätssteigerungen zu geben einschließlich der laufenden Verbesserungen der Öko-Bilanz der verschiedenen Biokraftstoffe. Für die anstehenden politischen Entscheidungen bedeutet das, dass - die aktuell geplante Besteuerung von Pflanzenöl keinesfalls über der von Biodiesel liegen sollte, weil Pflanzenöle eine bessere Öko-Bilanz aufweisen und ihr Einsatz gegenwärtig noch höhere Kosten für entsprechende Motoren hervorruft; - die Steuerbefreiung aller anderen Rein-Biokraftstoffe (Ethanol, Biogas) bis 2009 aufrechterhalten bleiben muss und für den Zeitraum nach 2009 in Form, ebenso wie bei biosynthetischen Kraftstoffen, einer Steuermäßigungen in differenzierter Form weitergeführt wird. Ab 2015 müssen die Steuerermäßigungen erneut im Sinne der generellen Zielsetzung überprüft werden; - bei allen Entscheidungen zu gewährleisten ist, dass Biokraftstoffe billiger erworben werden können als Erdölkraftstoffe und steuerlich mindestens im gleichen Maße gefördert werden wie der Einsatz von fossilen Gasen als Kraftstoff. Um die bisherige ablehnende Haltung der großen Mineralölkonzerne zu überwinden, Biokraftstoffe auch nur in Form der Beimischung zu fossilen Kraftstoffen anzubieten, befürworten wir ergänzend zu dem Instrument der Steuerermäßigung von Rein-Biokraftstoffen eine quotierte Beimischungspflicht auf der Basis einer Besteuerung ab dem Jahr 2007. Bei der Besteuerung der Beimischungspflicht muss jedoch politisch Vorsorge getroffen werden, - dass die Mineralölkonzerne diese nicht zu überproportionalen Preisaufschlägen zu Lasten der Verbraucher missbrauchen. Dafür und aus generellen Gründen ist im Rahmen der Bundesgesetzgebung oder der EU ein Instrument der Preiskontrolle analog zu Preiskontrollmöglichkeiten im Strommarkt erforderlich und anzustreben; - dass nur solche Bioenergien importiert werden können, die nicht auf ökologischen Raubbau etwa in Form klima- und naturbedrohender Waldrodungen zurückgehen. Dafür ist das Instrument der Herkunftszertifizierung und von Zöllen auf EU-Ebene einzuführen. |