Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien Drucken
EUROSOLAR-Infoblatt, Stand: Juni 2006 

Das am 01.09.1999 in Kraft getretene Förderprogramm unterstützt die Verbreitung mehrerer solarer Energietechnologien. EUROSOLAR hat maßgeblich am Zustandekommen dieses Förderprogramms mitgewirkt und sieht darin einen wichtigen Schritt auf dem Weg ins Solarzeitalter.

Aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Antragstellungen, musste das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf diese Entwicklung mit einer erneuten Anpassung der Förderung reagieren. Die Fördersätze wurden daher abgesenkt. Das bis 31.12.2006 laufende Programm soll im Jahr 2007 fortgeführt werden.

Wer wird gefördert?

· Privatpersonen und Freiberufler
· kleine und mittlere Unternehmen
· Kommunen, kommunale Betriebe
· Vereine, Kirchen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts können Anträge für Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Ansprechpartner für Darlehen ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Unter welchen Bedingungen wird gefördert?

· Die gewährten Zuschüsse und Darlehen dürfen nur teilweise mit anderen Förderprogrammen kumuliert werden.
· Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung noch nicht begonnen werden, Planungsleistungen dürfen jedoch erbracht worden sein.
· Anträge müssen bis zum 15.10.2006 eingereicht werden. 

Wärme aus Erneuerbaren in der Schule

Schulen und Universitäten können in diesem Programmteil neben der Förderung für eine therm. Solarkollektoranlage oder für eine Biomasseanlage einen weiteren Zuschuss (bis 2400€) für zusätzliche Maßnahmen beantragen, die der Visualisierung und/oder der Veranschaulichung der Technologie der Solar- oder Biomasseanlage dient.

Errichtung von Solarthermie-Anlagen

Kombianlagen

70,20 €/m2

Fläche bis 200 m2

54,60 €/m2

Erweiterungen und/oder
Fläche über 200 m2

 

48€/m2

Gefördert werden nur Kollektoren mit dem Gütezeichen RAL-UZ 73 und einer Mindestleistung von 525 kWh/m2/a.

Verfeuerung fester Biomasse

1. Automatisch beschickte Anlagen

Nennwärme 8 - 100 kW,
Wirkungsgrad mind. 88%

- 30kW  je 38,40€/kW
+ 30kW je 24,00€/kW

Wirkungsgrad mind. 90%

mind. 1088€

Nennwärme über 100 kW

Darlehen der KfW,
Teilschulderlass 60€/kW

Bei Anlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW erfolgt eine Förderung nur, wenn es sich um eine Zentralheizungsanlage handelt.

2. Manuell beschickte Anlagen

Nennwärme 15 – 30 kW
Wirkungsgrad mind. 88%

 

26€/kW

Wirkungsgrad mind. 90%

mind. 780€

Förderbedingung ist außerdem ein Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55 l/kW sowie eine Leistungs- und Steuerungsregelung.

3. Automatisch beschickte Anlagen mit KWK

Leistung bis 250 kWel

Darlehen der KfW,
Teilschulderlass 250€/kWel

Errichtung von Biogasanlagen

Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas zur Strom- oder/und Wärmeproduktion (KWK) werden in zwei Gruppen gefördert:

Leistung bis 70 kWel

Darlehen der KfW,

Teilschulderlass 15.000€

Leistung über 70 kWel

Darlehen der KfW,

kein Teilschulderlass

Erweitung oder Reaktivierung von Wasserkraftwerken

Mit Richtlinienänderung vom Juni 2005 werden Wasserkraftwerke nicht mehr gefördert.

Errichtung von Geothermie-Kraftwerken

Mit Richtlinienänderung vom Juni 2005 werden nur noch Anlagen zur thermischen Nutzung, jedoch nicht mehr zur Stromproduktion gefördert.

Errichtung Wärmenetz

Teilschulderlass 50€/m

Ansprechpartner für Zuschüsse:
BAFA, Postfach 5178, 65726 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-6 25, Fax (0 61 96) 9 42-26
, www.bafa.de

Ansprechpartner für Darlehen:
KfW, Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt/Main
Tel. (0 18 01) 33 55 77, Fax (0 69) 74 31-42 14
, www.kfw.de

Infoblatt  Infoblatt "Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien" (pdf) 

 

 
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