EUROSOLAR-Stellungnahme zum BMWi-Entwurf für ein Mieterstromgesetz

Entwurf zum Mieterstromgesetz schafft neue Probleme statt Lösungen Bonn, den 30. März 2017. Mit einem Entwurf für ein Mieterstromgesetz sorgt das Bundeswirtschaftsministerium erneut für Verstimmung bei den Befürwortern einer schnellen, kostengünstigen und dezentralen Energiewende. Bereits seit langem ist deutlich, dass Mieterinnen und Mieter bisher nicht in gleichem Maße an der Energiewende partizipieren können, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies drastisch erschweren, sowohl durch Hemmnisse im Energie- als auch im Steuerrecht.

In den letzten Jahren konnten daher nur wenige besonders ambitionierte Projekte erfolgreich realisiert werden, die aller Hemmnisse zum Trotz EE-Anlagen in oder auf Mietshäusern installiert haben und die Menschen verbrauchsnah und direkt mit sauberem Strom versorgen. Doch das eigentliche Potential solcher Mieterstrommodelle liegt bisher brach.

In der letzten Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), dem EEG 2017, wurde dieser Missstand nicht behoben und erst nach massiven Interventionen von Vereinen, Verbänden und Parlamentariern wurde wenigstens eine Verordnungsermächtigung zur Erleichterung von Mieterstrommodellen aufgenommen. Darin war eine Reduzierung der EEG-Umlage für direkt verbrauchten Strom in Mietshäusern vorgesehen. Diese Verordnungsermächtigung nährte die Hoffnung auf eine schnelle und möglichst unbürokratische Verbesserung der Situation. Anstatt einer Verordnung plant das BMWi nun, ein Artikelgesetz zum Mieterstrom mit der Begründung, eine direkte Förderung wäre zielgenauer und würde angebliche Überrenditen bei größeren Projekten verhindern. Sollte der vorliegende Entwurf in dieser Form jedoch Gesetz werden, würden Mieterstromprojekte noch stärker durch bürokratische Hemmnisse erschwert, obwohl ein sogenannter Mieterstromzuschlag die finanzielle Rentabilität erhöhen soll. Die nach wie vor erheblichen bürokratischen Hürden führen dazu, dass, wenn überhaupt, nur die größeren Immobiliengesellschaften Mieterstrom anbieten werden. Das Gesetz geht damit an dem größten Teil des privaten Immobilienmarktes und den Mietern vorbei.

Die Stellungnahme von EUROSOLAR e.V. finden Sie hier: http://bit.ly/2nOCmtM

Der gemeinnützige und unabhängige Verein EUROSOLAR e.V. kritisiert in seiner Stellungnahme insbesondere, dass die Anforderungen an Abrechnungs-, Mess-, Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie die Begrenzung von Mieterstrommodellen auf einzelne Gebäude an den Anforderungen der Praxis vorbeigehen. Begrüßt wird in der Stellungnahme zwar die Ankündigung einer Klärung steuerrechtlicher Hindernisse, die bisher etwa Wohnungsbaugesellschaften davon abhält, in derart sinnvolle Projekte zu investieren. Allerdings ist dazu die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums unerlässlich, die bislang jedoch noch fehlt. Darüber hinaus wird die Deckelung, also die Beschränkung der Förderung auf Projekte im Umfang von 500 Megawatt pro Kalenderjahr, scharf kritisiert. Jede Form einer solchen Deckelung erschwert die Planbarkeit und erhöht somit die Unsicherheit auf Seiten der Kommunen, Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften und der Vermieter.

So ist bereits durch die im EEG 2014 verabschiedete planwirtschaftliche Deckelung der Photovoltaik der weitere Ausbau fast zum Erliegen gekommen und liegt im dritten Jahr in Folge sogar deutlich unter dem geplanten Ausbaupfad der Bundesregierung.

Das eigentliche Potential der direkten Nutzung von Erneuerbaren Energien im Mieterstrombereich charakterisiert der Vorsitzende von EUROSOLAR Deutschland, Dr. Axel Berg, so: „Dank der EEG-Förderung seit dem Jahr 2000 sind die Erneuerbaren Energien heute kostengünstiger als Strom aus neuen Kohle-, Atom- oder Gaskraftwerken. Nun stehen der breiten und kostengünstigen Nutzung nur noch überkommene gesetzliche Hindernisse im Wege. Gerade in Mietshäusern, aber auch in Nachbarschaften und Quartieren könnte ein riesiges Potential für eine schnelle Energiewende besonders günstig und sozial gerecht erschlossen werden. Der vorliegende Gesetzentwurf beseitigt jedoch kaum Hindernisse, sondern er schafft vielmehr neue Schwierigkeiten und bürokratische Hemmnisse. Auch hier zeigt sich die dringende Notwendigkeit der von EUROSOLAR geforderten Neuen Energiemarktordnung (NEMO).“

EUROSOLAR – die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V. setzt sich seit 1988 als gemeinnütziger und unabhängiger Verein für die vollständige Ablösung atomarer und fossiler Ressourcen durch die umgehende und dezentrale Umstellung auf Erneuerbare Energien ein. EUROSOLAR versammelt branchen- und parteiübergreifend Fachkompetenz aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur und wirkt durch seine vielfältigen Aktivitäten für eine Veränderung der herkömmlichen politischen Prioritäten und Rahmenbedingungen zugunsten aller Formen Erneuerbarer Energien. Der Verein tritt für eine Neue Energiemarktordnung (NEMO) ein, die Erneuerbare Energien endlich systematisch in den Mittelpunkt stellt.