EUROSOLAR setzt sich seit seiner Gründung vor bald 30 Jahren für die Beendigung der Braunkohleverstromung und die Bewahrung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen für Mensch und Mitwelt ein. Die absurde Gigantomanie der Braunkohletagebaue ist unübersehbar, ganze Kulturlandschaften mit mehrtausendjährigen Wald- und Siedlungsstrukturen werden weggebaggert, die dort z.T. seit vielen Generationen Ansässigen werden enteignet und vertrieben, ein massiver Eingriff in ihre Grundrechte. Der massive Eingriff in die Landschaft hat weit über den aktiven Tagebau hinaus dramatische Folgen zum Beispiel für den Grundwasserhaushalt weit über das Abbaugebiet hinaus.
Das alles geschieht für die Profitinteressen eines Konzerns unter dem Deckmäntelchen des öffentlichen Belangs der deutschen Energiesicherheit, die durch heimische Energieträger gewährleistet sein soll. Dabei hat der heimische Energieträger Erneuerbare Energien die Braunkohle längst überflügelt und im Gegensatz zur Braunkohle ist mit den Erneuerbaren Energien in einer überschaubaren Zeitspanne eine 100%ige Vollversorgung möglich. Faktisch haben dies der Gesetzgeber und die Bundesregierung mit dem Ziel 80 % Erneuerbare bis 2050 bereits anerkannt. Ebenso anerkannt wurde damit das Ende der Braunkohleverstromung VOR 2050, da für die unflexiblen Braunkohlekraftwerke in der Neuen Energiemarktordnung mit den Erneuerbaren im Zentrum kein Platz mehr ist. Damit ist auch ein Neubau von Braunkohlekraftwerken ausgeschlossen. Es ist nun die Aufgabe des Gesetzgebers, dies in Gesetze umzusetzen, damit alle Beteiligten Rechtssicherheit und Gerichte eine entsprechende Rechtsgrundlage haben. Ein wichtiger erster Schritt ist das gesetzliche Verbot der Errichtung neuer Braunkohlekraftwerke. Die Notwendigkeit der Rechtssicherheit gilt selbstverständlich auch für die im Braunkohletagebau und in den Kraftwerken Beschäftigten, die ein Recht auf einen sozialverträglichen Ausstieg aus der Braunkohle haben.
Der Braunkohleausstieg ist faktisch durch die Zustimmung zum Pariser Klimaschutzabkommen und die beschlossene Reduktion der Treibhausgasemissionen auf mindestens 80 % bis 2050 längst beschlossen. Es ist nun die Aufgabe des Gesetzgebers, diesen Ausstieg in dieser Legislaturperiode rechtssicher zu regeln, mit der Abschaltung der ersten Braunkohlekraftwerke zu beginnen und einen verbindlichen Aus- und Umstiegsplan zu beschließen.