EUROSOLAR e.V. zum „Klimapaket“ der Bundesregierung

Bonn. Ohne Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien kann es keinen wirksamen Klimaschutz geben. Daher wurde erwartet, dass das sogenannte „Klimapaket“ der Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen für die Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien enthält. Dieser Ausbau Erneuerbarer Energien ist in Deutschland nach einer Reihe von EEG-Deformen, zuletzt durch das von der EU-Kommission unrechtmäßig erzwungene bürokratische Vergaberegime (Neusprech: „Ausschreibungen“), fast vollständig zum Erliegen gekommen. Der Vorstand der deutschen Sektion von EUROSOLAR e.V. hatte daher im Vorfeld der Verhandlungen zum „Klimapaket“ der Bundesregierung Vorschläge für eine Reparatur des EEG zum Wiederanfahren der Energiewende gemacht. Daran misst EUROSOLAR nun das von der Bundesregierung vorgelegte „Klimapaket“.

Streichung des 52-GW-Deckels gegen Solarstrom:

Angekündigt.

Das ist ein Erfolg. Alleine reicht diese Maßnahme aber nicht, um die Erneuerbaren für die Energiewende hinreichend zu beschleunigen! Sie war zwingend notwendig, aber diese Einzelmaßnahme ist bei weitem nicht hinreichend.

Beendigung der regulatorischen Behinderung von Stromspeichern:

Teilweise angekündigt. Teilweise konterkariert.

Zwar wird die Befreiung von Speichern von bestehenden Umlagen angekündigt, gleichzeitig wird aber nur ein „Letztverbraucherstatus“ zugesagt und die Umsetzung von der Entwicklung der Strompreise abhängig gemacht. Speicher brauchen jedoch keinen „Letztverbraucherstatus“, sondern müssen regulatorisch als eine eigene Gruppe gesetzlich definiert und von Letztverbrauchern abgegrenzt werden. Dies wird von dem „Eckpunktepapier“ konterkariert. Dies ist ein völlig unklares Signal und wird keine Investitionen in Speicher anreizen.

Auflösung des Windkraft-Investitionsstaus durch Abschaffung des bürokratischen Vergabeverfahrens (euphemistisch „Ausschreibungen“ genannt), mindestens Ausnahme für kleine Windparks (max. 6 Anlagen mit max. 6 MW):

Fehlt.

Weg mit der Sonnensteuer! Eigenversorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien von Steuern und Abgaben freistellen:

Fehlt.

Nennung des Ausbauziels 6-7 GW Wind und 12-14 GW Solarstrom:

Fehlt.

Nur mit den oben genannten Ausbauzielen sind die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichbar. Es wird jedoch nur das allgemeine Ziel bekräftigt (65 % EE beim Stromverbrauch bis 2030). Das nützt aber gar nichts, wenn die Behinderungen aus den EEG-Deformen bestehen bleiben und keine EEG-Reparatur erfolgt.

Solar-Mieterstrom entfesseln:

Fehlt.

Mieterstrom soll nur geprüft werden als Akzeptanzmaßnahme; Entfesselung für Solar-Ausbau für die Energiewende ist eindeutig etwas anderes!

Keine Auslieferung des EEG an die Willkür der EU-Kommission durch Vermengung der EEG-Umlage mit dem Bundeshaushalt:

Fehlt.

Das Klimaschutzpaket schafft das Risiko der Vermengung EEG mit Staatshaushalt (Senkung EEG-Umlage durch Einnahmen aus CO2-Preis). Damit droht, dass das EEG zur Beihilfe wird und aufs Neue zwischen Berlin-Brüssel zerrieben wird. Genau wie zu den schlimmsten Zeiten der EEG-Deform. Eine der größten Bremsen gegen den Ausbau der Erneuerbaren Energien, das bürokratische Vergaberegime (Neusprech: „Ausschreibungen“) wurde von der EU-Kommission unter Verweis auf die notwendige beihilferechtliche Genehmigung erzwungen – zu Unrecht, wie das EUGH im März dieses Jahres geurteilt hat.

Beendigung der bayrischen Verhinderungsplanung gegen Windenergie (10H-Regel) durch Beendigung der Ausnahmeregelung:

Fehlt, bzw. wird sogar verschlimmert.

Stattdessen wird die bayrische Verhinderungsplanung gegen Windenergie (10H-Regel), welche den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern extrem ausbremst, sogar festgeschrieben – wie auch ein bundesweit geltender Mindestabstand von 1000 Metern. Zwar soll es den Kommunen ermöglicht werden, Windkraftanlagen auch näher an Besiedlungen zu planen, wie dies jedoch rechtlich verbindlich geregelt werden soll und ob dies auch für bayrische Kommunen gelten wird, lässt das „Eckpunktepapier“ offen.

Übrigens ist auch die Anhebung des Offshore-Ausbauziels von 15 GW auf 20 GW bis 2030 kein „großer Wurf“, sondern noch nicht einmal die Wiederherstellung des Offshore-Windkraftziels von 25 GW (bis 2030) vor der EEG-Deform 2014. Zur Erinnerung: In Nord- und Ostsee haben Windparks mit einer installierten Gesamtleistung von etwa 57 GW Platz. Mit 20 GW Offshore-Windkraft ist inklusive Landwindkraft (Onshore) in diesen Ländern noch nicht einmal eine Vollversorgung der nördlichen deutschen Länder (also nördlich der Länder RLP, Hessen, Thüringen und Sachsen) mit Strom möglich.

Ausweitung der Sektorkopplung:

Unzureichend.

Zwar wird angekündigt, Hindernisse gegen Sektorkopplung zu „identifizieren“ und „abzubauen“, genannt werden dann jedoch nur ganz allgemein Energiespeicher, KWK, Wärmenetze und – im Prinzip sachfremd – „Reallabore“. Über Power-to-Gas, Power-to-Heat oder Brennstoffzellen wie über konkrete Vorstellungen zur Sektorkopplung (zum Beispiel Regelenergiebereitstellung auf Verteilnetzebene oder Zellularer Ansatz) verliert das „Eckpunktepapier“ kein Wort.

FAZIT: Mit diesem Klimapaket wird der Ausbau der Erneuerbaren nicht beschleunigt, sondern weiterhin ausgebremst. Damit werden die Klimaziele nicht erreichbar sein.

Es wäre besser gewesen, die Finger von einer CO2-Bepreisung zu lassen, die in dieser Form gar nicht wirksam ist, und auf dem Wege einer EEG-Reparatur stattdessen konkrete Maßnahmen gegen die Ausbremsung der Erneuerbaren Energien und zum Anschieben der ausgebremsten Energiewende zu beschließen. EUROSOLAR hat hierzu konkrete praktikable Vorschläge gemacht. Diese finden Sie hier.

 

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