20 Jahre EEG oder: Wie die Erneuerbaren einmal effektiv gefördert wurden

Am 25. Februar 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Bundestag verabschiedet. Es trat am 1. April in Kraft und entwickelte sich zum erfolgreichsten Gesetz der Erde, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu fördern.

Die Verabschiedung des EEG war dabei nicht nur ein wichtiger Moment für die Demokratie, da es aus der Mitte des Parlaments kam. Es war auch der Beginn einer beispiellos fortschrittlichen Entwicklung. Diese hat in Deutschland mittlerweile zu einem Anteil Erneuerbaren Energien von 46 Prozent der Nettostromerzeugung und einem Solarstromanteil von knapp 10 Prozent geführt. EUROSOLAR-Gründer Hermann Scheer schaffte es, in eine politische Mehrheit für das Gesetz zu organisieren, dessen Erfolg für sich spricht: Über hundert Länder auf der ganzen Welt haben das EEG kopiert und als erfolgreiche Förderung angewandt – und tun es noch. Es ist mit diesem Rechtsakt gelungen, den Ausbau der Erneuerbaren anzuregen und die gesellschaftliche Akzeptanz für ihre Technologien zu stärken.

Doch seit der schwarz-gelben Bundesregierung der Jahre 2009-2013 und der darauf folgenden Großen Koalition wurde das EEG durch Deformen mit Paragraphen aufgebläht und bürokratisiert. Mit überstürzten Kürzungen der Einspeisetarife wurde gezielt Verunsicherung erzeugt und der gerade frisch aufgebauten PV-Branche schwerer Schaden zugefügt. Mit einer Reform des so genannten Wälzungsmechanismus zur Berechnung der EEG-Umlage wurde die von den Verbrauchern finanzierte Umlage unnötigerweise immer weiter aufgebläht und gleichzeitig wurden alternative Vermarktungswege eingeschränkt.
In den nächsten Jahren muss der Anteil der Erneuerbaren Energien deutlich wachsen. Wenn wir Klimaschutz ernst nehmen, brauchen wir die Festschreibung eines jährlichen Ausbauziels von mindestens sechs Gigawatt Wind- und zwölf Gigawatt Solarstrom. Deshalb ist es heute wichtiger denn je, das Energierecht klug weiterzuentwickeln, anstatt das bürokratische Monster zu füttern und den Ausbau der Erneuerbaren weiter abzubremsen. EUROSOLAR setzt sich schon seit dem Grün- und Weißbuchprozess „Strommarkt 2030“ aktiv für die Einführung einer Neuen Energiemarktordnung (NEMO) mit einem reparierten EEG im Zentrum ein, welche die Märkte für Strom, Wärme und Mobilität zusammenführt (Sektorenkopplung) und wieder in der Lage ist, marktwirtschaftliche und verlässliche Anreize für Zukunftsinvestitionen zu setzen.

Das EEG hat den entscheidenden Technologien Windkraft und Photovoltaik zur ökonomischen Überlegenheit verholfen und die Entwicklung von Speichern, moderner Energiesystemtechnik und intelligenter Steuerung angetrieben. Es ist nach wie vor die entscheidende und unerlässliche Rechtsgrundlage für eine schnelle und kostengünstige Energiewende. Die neue Bundesregierung steht daher in der Pflicht, die Fehler der vergangenen Jahre zu korrigieren und das EEG wieder zu einem verlässlichen, verständlichen und kohärenten Energiewendegesetz zu machen. Nur das EEG bietet Investoren die Planungssicherheit, die sie für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mit Kommunen, Stadtwerken, Mittelstand und Bürgern brauchen. Das EEG ist und bleibt das entscheidende Werkzeug, um den Ausbau der Kapazitäten in der Fläche und unter breiter Beteiligung von Kommunen, Stadtwerken, kleinen und mittelständischen Unternehmen und Bürgergesellschaften voranzutreiben.

 

{fastsocialshare}