Am 20. Oktober 2020 folgte mit dem Aufruf EUROSOLARs zur Änderung des Gesetzesentwurfs ein offener Brief, indem der Bundestag und der Bundesrat auf die wenig ambitionierten Ziele der Novelle zur dezentralen, nachhaltigen Energiewende hingewiesen wurden. Die nun kommenden Wochen müssen zeigen, dass die Stimmen der Umwelt- und Energieverbände und der Länder im Parlament gehört werden und eine Energiewende, die Klimaschutz wirksam und gesellschaftsverträglich anpackt, tatsächlich gestaltet wird. Die durch die EEG 2021 provozierte Offensive muss mehr Arbeitsplätze schaffen, als durch alte Energieträger verloren gehen. Dafür muss das Parlament vor allem die durch Peter Altmaier eingeführten Blockaden im Gesetzesentwurf aufbrechen und auf dezentrale günstige Solarenergie setzen. Andernfalls war der große Erfolg der Abschaffung des Altmaierischen-52-GW-Solardeckels vergebens.
Nach den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats zu urteilen, die am 06. November 2020 veröffentlicht und nun in die 2. Anhörung gebracht wurden, sieht es eher nach Durchzug statt nach Gehör aus. Der kostspielige Einbau neuer Messtechnik soll zwar nun doch nur für Neuanlagen ab 7 Kilowatt statt 1 Kilowatt gelten. Ebenfalls soll nach der Empfehlung des Ausschusses die Änderung von § 51 EEG, der zur Verschärfung der Verringerung der Zahlungsansprüche bei negativen Preisen geführt hätte, nicht erfolgen.
Doch dieses Entgegenkommen ist alles andere als ein starkes Signal. Denn eine Wahlmöglichkeit, ob Kleinanlagenbetreiber sich überhaupt ein Smart-Meter einrichten möchten (§ 9 EEG), besteht nicht mehr und § 51 EEG sollte tatsächlich lieber ganz abgeschafft statt beibehalten werden. Auch der entscheidende Systemwechsel hin zur Ausschreibungspflicht für Gewerbe-Photovoltaikdächer ist noch immer im Gesetzesentwurf enthalten. Die Ausbaupfade für PV-Anlagen sind weiterhin kategorisch zu niedrig angesetzt. Die vom Bundesrat veränderten Formulierungen räumen zwar Missverständnisse aus, doch sind sie weit gefehlt von für die Energiewende sinnvollen Ausbaupfaden und grundlegenden Impulsen für eine Erneuerbare Offensive.
Laut Bundeswirtschaftsministerium soll das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr zum Abschluss kommen. Dem Status des Verfahrens nach zu urteilen steht dem Beschluss des fragwürdigen Gesetzesentwurfs auch nicht mehr viel im Weg. Da das BMWi die EEG-Novelle schnellstmöglich hinter sich haben möchte, gelten unsere im offenen Brief geäußerten Apelle als ebenso eilig und dringlich. Das Parlament kann einmal mehr – wie bereits bei der Initiative für das Stromeinspeisungsgesetz vor 30 Jahren und für das EEG vor 20 Jahren gezeigt wurde – unter Beweis stellen, dass es den Weg der Erneuerbaren gehen möchte.
Darum appelliert EUROSOLAR weiterhin:
Das Parlament kann und muss nachbessern und damit für die Erneuerbaren wirkliche Änderungen im Gesetzesentwurf bewirken! Andernfalls sorgen die gewählten Volksvertreter*innen für einen bürgerfeindlichen Energiepfad, anstatt die Energie des Volkes zu ermöglichen.
Aus diesem Grund bleibt EUROSOLARs Aufruf bestehen: Es muss eine gesetzliche Festsetzung des jährlichen Solarausbaus auf mindestens 10 Gigawatt erfolgen. Photovoltaik muss zum Standard auf Gebäuden werden. Der würgende, nicht atmende Solardeckel muss abgeschafft oder grundlegend überarbeitet werden. Die Barrieren zur PV-Eigenversorgung müssen abgebaut und die Anreize für Speicher verbessert werden, damit der Energiebedarf dort erzeugt werden kann, wo er gebraucht wird.