Eurosolar bekräftigt die Erklärung der EREF (European Renewable Energies Federation): EREFs Kommentar zur Abstimmung des Europäischen Parlaments über den delegierten Rechtsakt zur grünen Taxonomie

Dies ist ein sehr trauriger Tag für klare Regeln zur Finanzierung unter Nachhaltigkeitskriterien. Die Interessen der Atom- und Fossilgaslobby haben sich gegen solide Nachhaltigkeitsregeln für grüne Finanzierungen durchgesetzt. Im Jahr 2021 stimmten der Europäische Rat und das Parlament für eine erste Verordnung über eine grüne Finanzierungstaxonomie ((EU) 2020/852), die weltweit ein Beispiel setzt. Ziel der Verordnung ist es, klare Kriterien dafür zu haben, ob eine Aktivität die Standards für grüne und nachhaltige Finanzierung erfüllt. Europa will grüne Investitionen fördern und „Greenwashing“ verhindern.

Die EU-Kommission hat jedoch durch einen weiteren delegierten Rechtsakt und ohne jede öffentliche Konsultation oder Folgenabschätzung im Rahmen der Taxonomie-Verordnung dieses hohe Niveau diskreditiert, indem sie es zuließ, dass Atomkraft und fossiles Gas als grüne Technologie bezeichnet wurden. Die Europäische Kommission hat den Delegierten Rechtsakt zur Taxonomie am 9. März 2022 verabschiedet. Darin wird vorgeschlagen, unter bestimmten Bedingungen bestimmte Tätigkeiten im Bereich der Kern- und Gasenergie in die Liste der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten aufzunehmen.

Zu diesem Zeitpunkt sah es so aus, als hätten Gazprom und die Interessen der Atomlobby gewonnen. Die aufgrund eines Kommissionsbeschlusses vom Mai 2017 eingerichtete Plattform für nachhaltige Finanzen, ein Expertenforum, das die Kommission vor dem Erlass delegierter Rechtsakte im Rahmen der Verordnung konsultieren muss, lehnte die Aufnahme von Kernenergie und Gas in einen delegierten Rechtsakt zweimal ab.

Am 27. Juni 2022 haben der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments und der ENVI-Ausschuss gemeinsam einen Entschließungsantrag eingebracht und dazu aufgerufen, gegen die delegierte Verordnung Einspruch zu erheben und der Kommission mitzuteilen, dass die delegierte Verordnung nicht in Kraft treten kann und dass jeder neue delegierte Rechtsakt systematisch einer öffentlichen Konsultation und einer Folgenabschätzung gemäß den EU-Vorschriften vom April 2016 zur „besseren Rechtsetzung“ unterzogen werden muss.

Für die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament war eine qualifizierte Mehrheit von 353 Stimmen erforderlich. Leider konnte diese Mehrheit nicht erreicht werden. Nun stehen wir vor der Situation, dass wir akzeptieren müssen, dass unsere Taxonomie-Verordnung vorerst nicht mehr den Aufwand und das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben wurde.

Wir müssen nun die Nichtigkeitsklagen gegen die EU-Kommission und den Erlass dieses Gesetzes abwarten, das von Österreich eingebracht und zumindest von Luxemburg unterstützt werden wird.

Der EREF hofft auf eine deutlich stärkere Beteiligung vieler Mitgliedstaaten an der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Mitgliedstaaten wie Deutschland müssen sich mit ihren eigenen Nachhaltigkeits- und Energiewendezielen auseinandersetzen und sich vor dem Gerichtshof gegen diesen Sabotageakt von Interessenvertretern wie Gazprom wehren.

„Angesichts des Krieges Russlands gegen die Ukraine und aller europäischen Werte ist dies ein Schlag ins Gesicht der europäischen Demokratie und behindert die schnelle Entwicklung hin zu nachhaltigen Energien und einer starken Importunabhängigkeit Europas“, so Dr. Martin Bursik, EREF-Präsident.

„Seit 8 Jahren hat Frankreich sein eigenes System für grüne Finanzlabel. Dieses System schließt fossile Brennstoffe wie fossiles Gas strikt aus und schließt die Kernenergie in ihrer gesamten Wertschöpfungskette von diesem grünen Label aus. Wenn Frankreich also die Kernenergie nicht als umweltfreundlich fördert, sollte es Österreich bei der Nichtigkeitsklage gegen den delegierten Rechtsakt helfen“, sagte Prof. Dr. Dörte Fouquet, EREF-Direktorin.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Dr. Dörte Fouquet
EREF-Direktorin
doerte.fouquet@eref-europe.org