Memorandum zu den „Eckpunkten für eine EEG-Novelle“

Das Memorandium "Eckpunkte für eine EEG-Novelle" wurde am 20. Januar 2014 veröffentlicht.Das vollständige Papier als PDF finden sie hier. „Der unverzügliche Wechsel zu Erneuerbaren Energien ist keine Last, sondern die größte greifbare soziale und wirtschaftliche Zukunftschance.“Dr. Hermann Scheer (1944 – 2010), Ehrenpräsident EUROSOLAR e.V., Träger des Alternativen Nobelpreises

Um die wirtschaftlichen und sozialen Chancen der Energiewende optimal zu nutzen, sind bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einige Änderungen erforderlich. Heute müssen die Weichen für eine neue Energiemarktordnung gestellt werden – für einen Strommarkt, der mit Erneuerbaren Energien im Zentrum funktioniert.

Mittelständische Wirtschaft, Energiegenossenschaften, Handwerker, Land- und Forstwirtschaft, Kommunen, Stadtwerke, Maschinenbauunternehmen, die anlagenproduzierende Industrie sowie die Bürgerinnen und Bürger sind die Träger der tatsächlich laufenden dezentralen Energiewende.

Durch sie entsteht Wertschöpfung in Deutschland (2012: 11,1 Milliarden Euro kommunale Wertschöpfung und 16,9 Milliarden Euro insgesamt in Deutschland). 377.000 Arbeitsplätze sind dadurch entstanden (Stand 2012). Im Koalitionsvertrag hat die Große Koalition nicht die richtigen Antworten gefunden. Hier die Analyse von EUROSOLAR dazu. Die geplante Verlangsamung der dezentralen Energiewende ist für die Volkswirtschaft der schlechteste Weg und bedeutet für die dynamisch wachsenden regionalen Wertschöpfungsketten in den Bundesländern von Schleswig-Holstein bis Bayern und von Nordrhein-Westfalen bis Brandenburg einen großen Schaden. Eine Verlangsamung der Energiewende nützt nur den großen Energiekonzernen und ihrer Oligopolstellung. EUROSOLAR legt Eckpunkte zur Weiterentwicklung des EEG vor.

Kostentreiber: Fossil-atomare Energien
Nicht die Energiewende, sondern das konventionelle Energiesystem mit der Abhängigkeit von fossil-atomaren Importenergieträgern ist das wirtschaftliche und soziale Problem des 21. Jahrhunderts. In Verkennung der Wirklichkeit ist der Koalitionsvertrag hierauf überhaupt nicht eingegangen:

  • Die Kosten für Energieimporte wachsen beständig und belasten die deutsche Volkswirtschaft. Im Jahr 2005 mussten die deutschen Energieverbraucher 60 Milliarden Euro für Energieimporte ausgeben, im Jahr 2012 waren es bereits 93,5 Milliarden Euro (das entspricht 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland).
  • Von 1970 bis 2012 ist das konventionelle Energiesystem mit insgesamt rund 611 Milliarden Euro subventioniert worden.
  • Die in Deutschland für die fossil-atomare Energiewirtschaft eingesetzten Subventionen werden – anders als beim EEG – versteckt und verbilligen vermeintlich die Energiepreise. Sie müssen aber von den Bürgerinnen und Bürgern (z. B. über Steuern) an anderer Stelle teuer bezahlt werden.
  • Würde man – wie beim transparenten EEG – alle Subventionen für das konventionelle Energiesystem dem Strompreis zurechnen, würde dieser 10 Cent/kWh teurer werden. Zum Vergleich: Die EEG-Umlage beträgt derzeit 6,24 Cent/kWh.
  • Würden alle Subventionen für das fossil-atomare Energiesystem abgeschafft, wären die Erneuerbaren Energien auch ohne das EEG schon heute wettbewerbsfähig.

All dies zeigt: Kostentreiber ist das konventionelle Energiesystem. Es ist absurd, wenn die gesetzlich verankerte Transparenz des EEG von der veröffentlichten Meinung zum Dolchstoß gegen das EEG missbraucht wird. Stattdessen haben die Medien die Aufgabe, die intransparente Preisbildung im konventionellen Energiesystem offenzulegen. Es ist ein schlechtes Zeichen für die Funktionsfähigkeit der Demokratie, wenn Medien Transparenz bestrafen (unverhältnismäßige Kostendebatte zur transparenten EEG-Umlage) sowie Vertuschung und Intransparenz im herkömmlichen Energiesystem belohnen.

Kostendrücker: Windkraft an Land und Photovoltaik
Die dezentrale Energiewende ist die Lösung des Kostenproblems. Deshalb muss sie beschleunigt werden. Allerdings ist zu beachten, dass falsche Weichenstellungen bei der Energiewende zu unnötigen volkswirtschaftlichen Kosten führen werden. Deshalb ist es wichtig, das EEG auf den richtigen Kurs zu bringen.

Deutschland ist weltweit zum Vorbild für den konsequenten Ausbau dezentraler Erneuerbarer Energien geworden. Durch dieses Engagement hat Deutschland die Chance, ein wirtschaftlich tragfähiges Energiesystem aufzubauen, das den Menschen den dauerhaften Zugang zu bezahlbarer Energie ermöglicht. Es war deshalb richtig, die Haupttriebkräfte der dezentralen Energiewende, die Windkraft an Land und die Photovoltaik, durch das EEG zu fördern. Damit sind wir schon heute in der Lage, mit Wind- und Solarenergie zu angemessenen Preisen Strom zu produzieren. Jedes weitere Gigawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung erhöht die EEG-Umlage kaum noch. In einem Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet ein Zubau von 5 Gigawatt Photovoltaik lediglich Mehrkosten von weniger als 48,3 Cent pro Monat. Darüber hinaus senkt die Photovoltaik die Strompreise an der Strombörse deutlich. Die Preise an der Börse purzeln vor allem wegen der Erneuerbaren Energien. Zugleich wird die Regionalwirtschaft gestärkt, insbesondere das Handwerk. Sogar beim Zubau ausländischer Solarmodule verbleiben nämlich 70 % der Wertschöpfung im heimischen Wirtschaftsraum.

Der weitere konsequente Ausbau der Windkraft an Land und der Photovoltaik ist der günstigste und wirtschaftlich sinnvollste Weg zum Umbau des Energiesystems. Der teuerste Weg ist eine Fokussierung auf Offshore-Konzepte mit Windkraft auf hoher See. Die Onshore-Windkraft ist mit einem Anteil von 8 % am Strommix das kostengünstige und erprobte Zugpferd der Energiewende. Durch die Überförderung der Offshore-Windkraft, die nach dem Koalitionsvertrag nochmals ausgeweitet werden soll, droht in den nächsten Jahren ein vermeidbarer deutlicher Anstieg der EEG-Umlage, der unnötige Kosten im Energiesystem verursacht:

  • Windkraftanlagenbetreiber bekommen Offshore eine rund doppelt so hohe Vergütung wie Onshore.
  • Anders als Onshore- müssen Offshore-Windkraftanlagenbetreiber den Netzanschluss nicht selbst bezahlen.
  • Offshore-Anlagenbetreiber werden von der Haftung für Übertragungsprobleme beim Netzanschluss befreit.
  • Zusätzlich müssen durch den Offshore-Ausbau mehr Höchst- und Hochspannungsleitungen von Nord nach Süd gebaut werden als bei einer dezentralen Energiewende erforderlich.
  • All diese Kosten können Offshore-Anlagenbetreiber auf die Stromverbraucher abwälzen. Diese Zusatzkosten entstehen bei einem Ausbau der Onshore-Windkraft nicht.

Für ein zukunftsfähiges Energiesystem muss ohnehin in Speicher sowie in intelligente Regional- und Ortsnetze investiert werden. Das ist ohnehin erforderlich. Denn auch auf hoher See gibt es Tage mit völliger Windflaute. Dann müssten die Stromerzeugungskapazitäten auf dem Meer durch Energie aus Speicherkraftwerken ersetzt werden, um die Verbrauchszentren im Norden und Süden der Republik mit Strom zu versorgen.

Das Kostenproblem des konventionellen Energiesystems kann nur durch Investitionen in dauerhaft im Inland verfügbare Erneuerbare Energien gelöst werden. Mit einem konsequenten Ausbau der Onshore-Windkraft und der Photovoltaik in den Bundesländern können enorme Kosten gespart und zugleich mehr Wirtschaftskraft in den Regionen gewonnen werden. Es muss konsequent darauf geachtet werden, dass die EEG-Umlage nicht mit unnötigen Kostentreibern belastet wird und die Kosten der Umlage gerecht aufgeteilt werden.

Für eine kostensparende und wirtschaftlich vernünftige Energiewende schlägt EUROSOLAR folgende Maßnahmen für eine EEG-Novelle als Kern einer neuen Energiemarktordnung vor:

  • Festhalten an den Grundprinzipien des EEG: feste Vergütungssätze, Einspeisevorrang und Planungssicherheit für alle im Inland verfügbaren Erneuerbaren Energien. Keine verpflichtende Direktvermarktung für volatile Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie. Keine Belastung des marktwirtschaftlich sinnvollen Eigenverbrauchs aus Erneuerbaren Energien. Keine Verordnungsermächtigungen, mit denen Vergütungen, Boni oder Prämien ohne Beteiligung des Deutschen Bundestags und des Bundesrats per Regierungsverordnung gesenkt werden können. Verordnungen, die ein einziges Ministerium erlassen kann, sind generell auszuschließen; eine Beteiligung des Bundesrats ist sicherzustellen, da andernfalls keine Koordination mit den Bundesländern möglich ist.
  • Die Erhöhung des Ausbauziels für Erneuerbare Energien bis 2020 von 35 % auf 50 % und damit die Anerkennung der Ausbauziele der Bundesländer.
  • Übergangsregelungen vom EEG 2012 zum neuen EEG 2015 müssen rückwirkende Belastungen für Investoren ausschließen. Vertrauensschutz mit der Geltung des EEG 2012 muss für alle Projekte greifen, die vor Ostern 2014 bereits Verpflichtungen eingegangen sind und Kosten für konkrete Projekte in die Hand genommen haben (z.B. Artenschutz-Gutachten für einen Windenergiestandort in Auftrag gegeben haben). Nicht erst Genehmigungen für EE-Projekteoder Bundes-Immissionsschutzgesetz-Genehmigungen dürfen Vertrauensschutz begründen. Bis zu solchen Genehmigungen sind bei vielen Projekten bereits Kosten im sechsstelligen Bereich angefallen.
  • Beschleunigter Ausbau der kostengünstigen Windkraft an Land (Onshore) und Abbau der kostenträchtigen Überförderung der Windkraft auf dem Meer (Offshore). Dadurch: Vermeidung von Kosten für den überdimensionierten Netzausbau von Nord- nach Süddeutschland.
  • Abschaffung der überhöhten Anfangsvergütung von 19 Cent/kWh für Offshore-Windkraftanlagenbetreiber, die ihre Anlagen vor 2018 in Betrieb nehmen (zzgl. zur Grundvergütung von 3,5 Cent/kWh) gemäß § 31 Abs. 3 EEG. Die Onshore-Kapazitäten der Windkraft sind ausreichend, um die Energiewende in Deutschland zu schaffen (dafür müssen lediglich 2-3 % der Landesfläche bereitgestellt werden). Es gibt keine Rechtfertigung, die mehr als doppelt so teure Offshore-Windkraft auf Kosten der Stromverbraucher auszubauen. Wenigstens müssen überhöhte Vergütungen und teure Privilegien für Offshore abgebaut werden. Für bereits genehmigte Offshore-Windparks soll aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Übergangsfrist zur Inanspruchnahme der Anfangsvergütung von 19 Cent/kWh gelten. Alle weiteren Projekte müssen mit der ohnehin schon höheren Anfangsvergütung von 15 Cent/kWh (§ 31 Abs. 2 EEG) zzgl. zur Grundvergütung von 3,5 Cent/kWh auskommen. Diese ist immer noch deutlich höher als die Onshore-Vergütung. Auch diese hohe Anfangsvergütung muss bei der übernächsten Anpassung des EEG auf den Prüfstand.
  • Abschaffung der begünstigenden Haftungsregelungen für Offshore-Windkraftanlagenbetreiber und Netzbetreiber einschließlich der Umwälzung der Kosten auf die Stromverbraucher. Jeder Betreiber von Onshore-Wind- oder Solaranlagen muss den Netzanschluss selbst bezahlen. Von dieser Pflicht sind nur die Offshore-Windkraftanlagenbetreiber befreit. Für diese springen die Netzbetreiber ein. Die Verbraucher sollen nun sogar dann für den entgangenen Gewinn von Offshore-Betreibern haften, wenn der Netzbetreiber den Netzanschluss nicht rechtzeitig fertig stellt. Das erzeugt ein Rund-um-sorglos-Paket für die Energiekonzerne auf Kosten der Stromverbraucher, das die Akzeptanz der Energiewende beschädigt.
  • Angemessene Senkung der Vergütung für die Onshore-Windkraft an der Küste und Beibehaltung der Vergütung im Binnenland. Am effektivsten und günstigsten ist die dezentrale Energiewende mit erneuerbarer Energieerzeugung breit in Deutschland verteilt, nah an den Verbrauchern. Wir lehnen daher einen Deckel für die Vergütung der Windkraft nach unten ab (Referenzwert 75-80 %). Investoren sollen selbst aus wirtschaftlichen Gründen entscheiden, ob sie an einem Standort Windkraftanlagen bauen oder nicht. Dafür bedarf es keiner bürokratischen Abregelung. Die Erfahrungen mit dem weniger scharfen 60 %-Referenzwert aus dem EEG 2009 sprechen klar gegen die geplante Reform der neuen Bundesregierung. Durch den alten, wieder abgeschafften 60 %-Referenzwert sind Investitionen gerade in Süddeutschland weitgehend zum Erliegen gekommen. Wenn die Bundesregierung trotz der Negativerfahrungen einen neuen Referenzwert einführen will, muss das Referenzertragsmodell insgesamt reformiert werden. Der 100 %-Referenzwert sollte dann ein guter Binnenlandstandort und kein Küstenstandort mehr sein. Die Erfüllung des Referenzwerts muss unbürokratisch nachweisbar sein, damit die Vergütung nicht rückwirkend in Frage gestellt werden kann. Außerdem müsste in diesem Fall das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden, um Windkraftstandorte an den guten und sehr guten Standorten in den Hochlagen der Mittelgebirge auch tatsächlich zu ermöglichen. Wenn der Referenzwert-Deckel ohne diese Maßnahmen eingeführt würde, käme dies einer „Doppelzange“ gegen die Windkraft gleich: Potenzielle Standorte auf die besten einschränken und diese dann durch einen falsch verstandenen Natur- und Artenschutz auszuschalten.
  • Kostenorientierte Vergütung für alle Formen der preisgünstigen Solarstromerzeugung. Kein teures und bürokratisches Quoten- oder Ausschreibungsmodell für Freiflächen-Solarparks. Keine Belastung des Eigenverbrauchs für Haushalte und Gewerbebetriebe. Abschaffung des absoluten Deckels von 52.000 Megawatt (§ 20b Abs. 9a EEG) und Abschaffung des Zubaukorridors für die Photovoltaik, wenigstens Erhöhung auf mindestens 5.000 bis 6.000 Megawatt pro Kalenderjahr (§ 20a EEG). Die Photovoltaik gehört einschließlich Vergütungsregelung in das EEG. Für den absoluten Deckel gibt es keine Rechtfertigung, weil die Photovoltaik inzwischen eine preiswerte Energieerzeugungsart ist. Nach den drastischen Reduzierungen der Vergütungen in den letzten Jahren ist der „atmende Deckel“ nicht mehr erforderlich. Er hat die kostengünstigsten Formen der Solarstromerzeugung abgewürgt (Freiflächen-Solarparks) bzw. schwer abgebremst (Anlagen auf großen Dachflächen). Schnelle Kostenreduzierungen können nicht unendlich fortgesetzt werden. Es kann wieder zum System der vorhersehbaren Degression zurückgekehrt werden. Für alle Vergütungsarten – einschließlich der Freifläche bis zu 10 Megawatt – soll eine kostenorientierte Vergütung verankert werden, mit der Anreize für Investitionen geschaffen werden. Ausschreibungsmodelle für Solarparks verteuern die Energiewende und erschweren das bürgerschaftliche und kommunale Engagement für Projekte der Energiewende. Hierfür braucht Deutschland kein Modellprojekt. Dafür sind die negativen Erfahrungen über Quotenregelungen, z.B. in Großbritannien, völlig ausreichend. Die Bundesregierung sollte aus Fehlern lernen statt sie nachzuahmen. Unverbindliches Mindestziel ist eine PV-Kapazität von 70.000 Megawatt bis 2020 (also mindestens 5.000 Megawatt Zuwachs pro Kalenderjahr).
  • Keine verpflichtende Direktvermarktung, sondern Abschaffung der teuren Prämien zur Direktvermarktung des EE-Stroms (§§ 33g bis 33h EEG). Die Direktvermarktung ist teurer als das bewährte System der kostenorientierten Einspeisevergütung. Hierdurch ergeben sich jährlich zirka 250 Mio. Euro zusätzliche Kosten für die EEG-Umlage ohne sinnvollen Gegenwert (Mitnahmeeffekte für die Betreiber bereits bestehender EE-Anlagen).
  • Markteinführung für Speicher und Reform der Flexibilitätsprämie zu einem Instrument zum Ausbau verschiedener Flexibilitätsoptionen. Kein teurer Kapazitätsmarkt für weitere Renditen bereits abgeschriebener Großkraftwerke oder für die Finanzierung unbrauchbarer, weil unflexibler Kapazitäten aus Kohlegroßkraftwerken. Für ein Energiesystem auf der Basis Erneuerbarer Energien sind auf mittlere Sicht Flexibilitätsoptionen (u.a. Speicher, Power-to-Gas, Power-to-Heat, Biogas) von wesentlicher Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Bedauerlicherweise ist nicht erkennbar, wie die im Koalitionsvertrag als Ziel formulierte Marktreife von Speichertechnologien erreicht werden soll. Das bestehende Programm zur Forschungsförderung, das fortgeführt werden soll, ist zur Markteinführung und Kostendegression der Technologien nicht geeignet. Analog zum Marktanreizprogramm für Erneuerbare Wärmetechnologien sollte auch für Speicher ein Marktanreizprogramm geschaffen werden, das mittelfristig durch Instrumente im EEG, wie z.B. eine Reform der Flexibilitätsprämie bzw. eine Speicherprämie, abgelöst werden kann. Diese Regelung soll auch Bioenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagenbetreibern den Anreiz geben, ihre Energieerzeugung auf die schwankende Energieerzeugung aus Wind- und Solarkraftwerken abzustimmen (Bereitstellung von Regelenergie in regionalen Verbundkraftwerken). Da das Übertragungsnetz wegen der unrealistischen Offshore-Ziele bei weitem nicht so stark ausfallen muss, wie im Bundesbedarfsplan vorhergesehen, können vermiedene Netzausbaukosten für die Speicherförderung eingesetzt werden. Auch wenn der Koalitionsvertrag nicht am Bundesbedarfsplan rüttelt, hat er ihn doch auch nicht in Stein gemeißelt. Dies sollte die neue Bundesregierung dazu nutzen, ein schlüssiges Konzept für eine sichere Energieversorgung zu gestalten. Flexibiltätsoptionen wie Speicher werden schon in einigen Jahren für die Versorgungssicherheit gebraucht. Deshalb sollten jetzt die Weichen für Kostendegression gestellt werden. Dies gelingt nur durch verlässliche Investitionsbedingungen und die Anwendung und Entwicklung von Speichertechnologien im Feld.
  • Reform des Wälzungsmechanismus der EEG-Umlage. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die „Verramschung“ des Erneuerbaren Stroms am Sportmarkt der Leipziger Strombörse eingeführt. Vor 2010 waren die Vertriebe für den anteiligen Verkauf des Erneuerbaren Stroms verantwortlich. Dadurch wird Erneuerbarer Strom werthaltiger und belastet die EEG-Umlage weniger. Die EEG-Umlage kann dadurch sinken.
  • Angemessene Beteiligung aller Wirtschaftszweige an der EEG-Umlage durch stufenweise Reduzierung von Befreiungstatbeständen (§ 41 EEG) kombiniert mit Anreizen und Beratung zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Anrechnung der preisdämpfenden Wirkung des EE-Ausbaus auf die EEG-Umlage durch den sog. Merit-Order-Effekt. Die EEG-Umlage würde von derzeit 6,24 Cent/kWh um ca. 40 % auf 3,75 Cent/kWh sinken, wenn alle Stromverbraucher zur Finanzierung der EEG-Umlage herangezogen würden und die kostensenkende Wirkung der Erneuerbaren Energien auf die Börsenpreise (sog. Merit-Order-Effekt) mit der EEG-Umlage verrechnet würde. Stufenweise zu senkende Befreiungen sollen nur für solche energieintensiven Unternehmen gelten, die nachweislich im internationalen Wettbewerb stehen; zur Sicherung von Arbeitsplätzen soll ein Sockel an Befreiungen erhalten bleiben. Die Befreiungen sollen in jedem Fall so abgesenkt werden, dass der Vorteil der gesunkenen Strombezugspreise wegen des Merit-Order-Effekts verrechnet wird. Sonst bleibt es bei der untragbaren Situation, dass die energieintensive Industrie einen doppelten Vorteil auf Kosten der übrigen Stromverbraucher in Deutschland erhält.