Stellungnahme von EUROSOLAR zur Änderung des Windenergieerlasses von 2015 durch die neue nordrhein-westfälische Landesregierung

Oktober 2017 Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) plant, eine Änderung des Windenergieerlasses von 2015 zu verabschieden, der insbesondere die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten neu regulieren soll. Dabei wird anhand eines Fallbeispiels für die Lärmschutzanforderungen eines Windparks durchschnittlicher Größe ein Mindestabstand von 1.500 Metern zu reinen Wohngebieten vorgesehen. Bereits die Ankündigung, den Mindestabstand zu erhöhen, hat in der Branche Verunsicherung geschaffen und Planungsprozesse zum Erliegen gebracht. Die Landesregierung gibt an, mit der Neuregelung die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Nutzung von Windenergie erhalten zu wollen, die ein wesentlicher Bestandteil für das Gelingen der Energiewende sei. Ferner stärke der Erlass die Kommunen durch die Gewährung eines größeren Handlungsspielraumes für die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise beim Landschaftsschutz. Die geplanten Änderungen der schwarz-gelben Landesregierung am Windenergieerlass von 2015 ist als Abkehr vom Ausbau der Windenergie zu werten – unter dem Vorwand, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.

Der Erlass würde in seiner aktuellen Ausführung zu einem erheblichen Wegfall von potentiellen Flächen zur Windenergieerzeugung führen und damit das industrie- und bevölkerungsstarke NRW einer tragenden Säule der Energiewende berauben. Es würde so gut wie unmöglich werden, die Klimaziele der Bundesrepublik und eine dynamische Energiewende zu verwirklichen. Auch unter ökonomischen Gesichtspunkten ist der Erlass ein Schritt zur Deindustrialisierung und damit geradezu fahrlässig – gerade in einem Land wie NRW, in dem erfolgreiche Strukturmaßnahmen unabdingbar sind. Die Landesregierung riskiert mit der plakativen Verschärfung der Bedingungen für den Ausbau der Windkraft sehenden Auges – ähnlich wie vor einigen Jahren in der PV-Branche – erfolgreich etablierte und zukunftsfähige Strukturen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und tausende Jobs zu verlieren.

Aus oben genannten Gründen lehnt EUROSOLAR den vorliegenden Entwurf für einen Windkrafterlass ab und fordert die Landesregierung auf, die vorgesehenen Streichungen zur Akzeptanz, kommunaler Wertschöpfung und Bürgerwindparks ebenso zurückzunehmen wie die Änderungen, die pauschale Abstandsregelungen suggerieren und damit für Planungsunsicherheit bei Kommunen und Planungsträgern sorgen.

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