Resolution von EUROSOLAR Deutschland

Heimische Erneuerbare Energien entfesseln:
Unabhängigkeit stärken, Energiesicherheit gewährleisten, Energiepreise nachhaltig senken, Wertschöpfung steigern und zugleich das Klima schützen

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ist nicht nur eine humanitäre Katastrophe und eine Bedrohung für Frieden und internationale Zusammenarbeit in Europa und auf der ganzen Welt, sondern stellt auch unsere Energieversorgung vor grundsätzliche Herausforderungen. Die Antwort darauf dürfen keine fossilen Rückwärtsrollen und atomaren Ränkespiele sein; nur der sektorübergreifende Umstieg auf eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien kann außenpolitische Unabhängigkeit aufbauen, Energiesicherheit gewährleisten und die Klimakrise stoppen. EUROSOLAR erkennt an, dass die Bundesregierung das jahrelange Ausbremsen beendet und damit begonnen hat, die Energiewende zu beschleunigen. Gleichzeitig ist klar, dass die angestoßenen Maßnahmen nicht einmal annähernd der Herausforderung gerecht werden. Durch die selbst geschaffene Abhängigkeit der deutschen Energiepolitik durch die EU-Beihilfenkontrolle ist die Trendwende zu spät und oft nur halbherzig eingeleitet worden. Das Festkleben an deckelnden sog. Ausschreibungen hat hier ihre Ursache. Deshalb fordert EUROSOLAR weitere Maßnahmen für den schnellstmöglichen Umstieg auf 100% Erneuerbare Energien, das sind insbesondere:

  1. Abbau von Hürden und Hemmnissen für den Ausbau Erneuerbarer Energien

Die Bundesregierung hat mit den „Oster- und Sommerpaketen“ eine grundlegende Neuorientierung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Netze, der Speicher und der Sektorenkopplung eingeleitet. Einige Programmpunkte der letztjährigen Resolution der Mitgliederversammlung sind in Gesetzgebung umgesetzt worden. EUROSOLAR begrüßt ausdrücklich dieses Aufholprogramm für die verfehlte Energiepolitik der letzten mindestens 16 Jahre. Gleichzeitig ist offenkundig, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, um im angemessenen Tempo ein vollständig erneuerbares Energiesystem herzustellen. Es findet weiterhin eine Ausbremsung der Energiewende statt durch endlose Planungs- und Genehmigungsverfahren, ein ausuferndes Beihilferecht, dirigistische Ausschreibungen, einen behindernden und bürokratischen Energierechtsrahmen sowie ein fossil-atomares Strommarktdesign. Das alles ist nicht auf die Erneuerbaren Energien zugeschnitten. EUROSOLAR fordert deshalb eine grundlegende Neuordnung des Energierechts und den Abbau sämtlicher Hürden und Hemmnisse gegen den Ausbau und die Nutzung Erneuerbarer Energien. Dazu sind besonders dringlich ein Sofortprogramm zur Entfesselung der Erneuerbaren und die Einrichtung einer Plattform „Neue Energiemarktordnung“.

  1. Sofortprogramm zur Entfesselung der Erneuerbaren

Die Bundesregierung plant ein Energiewende-Entfesselungs-Gesetz. Dieses muss konsequent auf den Abbau unnötiger Regelungen, von Komplexität und Bürokratie ausgerichtet werden, damit jeder und jede Erneuerbare einfach und wirtschaftlich nutzen kann. Dabei geht es insbesondere um Vereinfachungen in folgenden Bereichen:

  • Mieterstrom, Energy Sharing, Quartierskonzepte und Eigenversorgung; dabei müssen alle Entlastungsmöglichkeiten der RED II endlich umgesetzt und darüber hinaus jeglicher Spielraum zur Entfesselung ausgeschöpft werden.
  • Installationen Erneuerbarer Energien auf, an und in der Nähe von Gebäuden sollen auf der DC-Seite von Eingriffen des Staates bzw. der Netzbetreiber freigestellt werden. PV-Anlagen und Speicher sowie der Verbrauch im Hausnetz werden von Regulierung und Energiebesteuerung freigestellt (etwa in der Form des Mieterstroms bzw. der Einsatz von Wärmepumpen).
  • Flexibilitätsoptionen durch die Sektorenkopplungs/PtX-Technologien müssen honoriert und gestärkt werden. Die Grundlagen für ein flächendeckendes bidirektionales Laden müssen geschaffen werden. Dabei müssen Elektroautos sowohl als Hausspeicher und Quartierspeicher eingesetzt werden können als auch auf freiwilliger Basis unbürokratisch als Lieferanten für Ausgleichs- und Regelenergie für das öffentliche Stromsystem. Die PKW-Hersteller müssen verpflichtet werden, die technischen Fähigkeiten für Vehicle-to-grid und Vehicle-to-home (V2X) in Neuwagen bereitzustellen. Die Smart-Meter-Strategie muss grundsätzlich überarbeitet werden. Das Rollout ist bislang gescheitert. Darin liegt eine Chance, das damit angedachte Überwachungskonzept grundsätzlich zu überdenken. Lastabhängige Stromtarife, z. B. in Regionen mit hoher Einspeisung fluktuierender Erneuerbarer, sollen auf freiwilliger Basis ermöglicht werden; ein verpflichtender Rollout wird für Energieversorgungssicherheit nicht gebraucht.
  • Aufgabe der Netzbetreiber ist das intelligente Stromnetz („Smart Grid“) zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Flexibilität von der zu stärkenden Ortsnetzebene bis in das Übertragungsnetz. Dazu ist eine Überwachung der DC-Seite nicht erforderlich. Deshalb sind in der Stromnetzregulierung die technischen Anschlussbedingungen zu entschlacken und insbesondere unnötige Reglementierung von Zählerschränken aufzugeben. Für Energiesicherheit und Einbindung dezentraler Erzeugung wichtig ist eine Stärkung der Verteilnetzbetreiber bei der kritischen Infrastruktur des öffentlichen Stromverteilnetzes, insbesondere für intelligente Ortsnetztrafos, bei Umspannwerken kombiniert mit Speichern.
  • Der Ausbau der Speicherinfrastruktur ist für Energiesicherheit auf der Basis heimischer Erneuerbarer Energien massiv voranzutreiben. Die Diskriminierung aller Energiespeicher durch Abgaben, Umlagen und nicht-vorhandenem Rechtsrahmen muss beendet werden.
  • Die Solarenergie muss zum Standard auf Gebäuden werden. Alle geeigneten öffentlichen, gewerblichen und privaten Dächer sollen zur Solarstromerzeugung genutzt werden. Die öffentliche Hand muss mit gutem Beispiel vorangehen und alle geeigneten Dachflächen in kurzer Frist mit Photovoltaik ausstatten. Freiflächenanlagen sollen vor allem auf devastierten und geringwertigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden. Auf diesen Flächen soll mit einfachen Maßnahmen und Standards die Bodenqualität gesteigert und die Biodiversität erhöht werden. Die kombinierte Flächennutzung für Landwirtschaft und Solarenergie (Agri-PV) soll vorangetrieben werden; alle Hemmnisse auch in Bezug auf Agrarsubventionen sind zu beseitigen.
  • Stecker-PV zur Stromerzeugung ist genauso wie die Nutzung von Verbrauchsgeräten im Haushalt in eigener Verantwortung nach den technischen Regeln zu ermöglichen; Anzeigepflichten bei den Netzbetreibern und ein Hineinregieren durch die Netzbetreiber werden untersagt. Technische Regelwerke müssen auf die aus Sicherheits- und Brandschutzgründen unbedingt nötigen Regeln reduziert werden. Netzbetreibern wird es künftig untersagt, schikanöse Anforderungen in technischen Regelwerken zu stellen, z. B. überflüssige Vorgaben zu teuren Wieland-Steckern.
  • Wind- und Solarenergie ergänzen sich hervorragend. Der schleppende Zubau der Windenergie muss daher für Energiesicherheit schnell beendet werden. Dies geht am einfachsten, wenn das große Potenzial für Repowering gehoben wird: Um den stockenden Windenergie-Ausbau an Land schnell aufzulösen, sollen Planungsvorbehalte der Windenergie an Land auf Bestandsflächen aufgehoben und die Privilegierung im Außenbereich für Repoweringanlagen durchgesetzt werden. Durch diese Änderung im Baugesetzbuch kann der Bund auf einen Schlag Planungsrecht für alle Repowering-Standorte schaffen.
  • Für die Bereitstellung von Flexibilität sind neben der Biomasse auch die Potenziale von Wasserkraft und Geothermie zu heben. Bürokratische und übermäßige Anforderungen im Wasser- und Bergrecht müssen abgebaut werden. Mit Geothermie kann gleichzeitig das größte grundwassergebundene Lithium-Reservoir zur Batteriefertigung Europas im Oberrheingraben aufgeschlossen werden.
  • Plattform „Neue Energiemarktordnung“ statt „Klimaneutrales Stromsystem“

Die Einrichtung der Plattform „Klimaneutrales Stromsystem“ ist längst überfällig. Ihr Auftrag muss an die Erfordernisse der Energiesouveränität und der Energiepreiskrise angepasst werden. Ihre Bezeichnung sollte den Horizont auf das Notwendige weiten: Es geht um den konsequenten Weg zur Vollversorgung mit preisgünstigen heimischen Erneuerbaren Energien, wozu die zunehmende Elektrifizierung der Sektoren Mobilität und Wärme erforderlich ist (Sektorenkopplung). Statt „klimaneutrales Stromsystem“ geht es daher um ein „erneuerbares Energiesystem“, das Energiesicherheit gewährleistet und den Kostenvorteil der Erneuerbaren in einen Preisvorteil für Verbraucher und Prosumer übersetzt. Deshalb: Plattform „Neue Energiemarktordnung“.

In der Neuen Energiemarktordnung rücken die Anforderungen der Erneuerbaren Energien in das Zentrum des Energiesystems. Aufgrund der natürlich vorhandenen, vielfältigen erneuerbaren Potenziale auf der dezentralen verbrauchsnahen Ebene muss die Regulierung einen Schulterschluss zwischen den dezentralen Akteuren in Haushalten, Wirtschaft und Verteilnetzbetreibern organisieren anstatt z. B. Prosumer und Ortsnetzbetreiber mit falschen Anreizen, wie Smart-Meter-Rollout, dysfunktionale Anreiz-, Anschluss- und Entgeltregulierungen, gegeneinander auszuspielen. Die neue örtliche Energieversorgung fördert die Kooperation der dezentralen Akteure und lässt zu, dass sie ihre jeweiligen Stärken ausspielen können. Dazu sind die oben genannten Sofortmaßnahmen zur Entfesselung der Erneuerbaren in der Plattform „Neue Energiemarktordnung“ zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zusammenzuführen. Die Einbindung der dezentralen Player ist ein Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende, die auch in Zukunft Energiesicherheit bietet. Wenn hier weiter das Gegeneinander gefördert wird, ist die Energiewende zum Scheitern verurteilt.

  • Strompreisbremse durch Investitionen zur Entfesselung der preisgünstigen Erneuerbaren

Die Strompreisbremse darf diejenigen Player auf dem Energiemarkt nicht abwürgen, die mit kostengünstigen Erneuerbaren für günstige Strompreise der Zukunft sorgen werden. Statt eines bürokratischen Monstrums zur Abschöpfung von Umsätzen (Erlösen) am Strommarkt können zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen Instrumente des Steuerrechts so eingesetzt werden, dass Investitionsanreize in das preisgünstige Energiesystem der Zukunft gesetzt und nicht investierte Mittel zur Strompreisbremse verwendet werden. Dafür können Zufallsgewinne steuerlich als Rücklage im Unternehmen eingefroren, Ausschüttungen zur Gewinnentnahme untersagt und eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen nur dann vorgenommen werden, wenn diese nicht im Zeitraum 2022-25 reinvestiert werden. Eine solche Strompreisbremse senkt nachhaltig die Strompreise und wirkt als Gegengift zu Energiekrise, Inflation und Wirtschaftsabschwung, indem sie einen starken Anreiz für schnelle Investitionen in neue Erzeugung, Speicher und Sektorenkopplung für die Energiesicherheit setzt.

  1. Beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung – keine neuen fossilen Brücken (= Sackgassen)

Der möglichst auf 2030 vorzuziehende Kohleausstieg soll so vollzogen werden, so dass Energiesicherheit ohne neue fossile Sackgassen (wie neue Erdgaskraftwerke und Fracking) mit der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, von Energiespeichern und der Sektorenkopplung gewährleistet werden kann. In den Kohleregionen sollen dafür die Mittel für den Strukturwandel vorgezogen und besonders auf die Erhaltung der Energieregionen konzentriert werden. Die hohe Flächenverfügbarkeit in den Bergbaufolgelandschaften soll für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien genutzt werden. Gleichzeitig sollen die früheren Kohleregionen vorrangig für den Aufbau einer neuen Energiespeicherinfrastruktur und für Technologien der Sektorenkopplung genutzt werden – ganz ohne neue Abhängigkeiten von fossilen Importenergieträgern. Für zukunftsfähige Energiesicherheit ist der direkte Weg von der heimischen Braunkohle zu heimischen Erneuerbaren erforderlich. So kann Wertschöpfung in den gewandelten Energieregionen gehalten und neue Arbeit geschaffen werden. Die Energieregionen sollen für die Zukunft gestärkt aus dem Strukturwandel hervorgehen.

  1. Atomenergie

EUROSOLAR bedauert die Einigung der Bundesregierung auf einen Streckbetrieb der letzten drei aktiven deutschen Kernkraftwerke bis zum 15.04.2023. Für uns ist klar: Nach dem Streckbetrieb muss endgültig und dauerhaft Schluss sein mit der teuren Hochrisiko-Technologie Atomkraft. Die Ereignisse von Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima, sowie die aktuelle Gefährdungslage rund um das AKW Saporischschja sind für uns Warnung genug vor den tödlichen Risiken der Atomkraft. Ausgerechnet in Zeiten der Unsicherheit und der Gefahr vor Sabotageakten an AKW ohne Sicherheitsüberprüfung festzuhalten, ist fahrlässig. Wer tatsächlich die Beschaffung neuer Brennelemente, eine noch weitergehende Laufzeitverlängerung fordert und gleichzeitig für Wirtschaftssanktionen gegen Russland eintritt, ist an Unglaubwürdigkeit nicht zu überbieten; ist doch die Wertschöpfungskette bei Uranbrennelementen zutiefst mit russischen Staatskonzernen verbunden. Ebenso lenken unrealistische Bemühungen für Energiesicherheit durch lange angekündigte, vermeintlich sichere Reaktortypen wie Dual-Fluid oder Fusionsreaktoren vom realistischen Weg der vollständigen Hinwendung zu einem dezentralen, unerschöpflichen und risikolosen System gespeist aus 100% Erneuerbaren Energien ab.

  1. Wärmewende endlich angehen

Der Wärmedarf ist in Deutschland für mehr als die Hälfte des Endenergiebedarfs verantwortlich und immer noch zu über 80% von fossilen Energien abhängig. Deswegen ist es umso dringlicher, die Wärmewende entschlossen voranzutreiben und die aktuelle Krise endlich als Abschied von der Gasheizung zu nutzen.

EUROSOLAR fordert, flächendeckend eine kommunale Wärmeplanung einzuführen und mit diesem Instrument zu klären, wo und wie in Zukunft Wärmenetze die Versorgung mit Wärme (und Kälte) übernehmen und wo es bei individuellen Heizungslösungen bleibt. Das Bundesprogramm „Effiziente Wärmenetze“ muss dafür mit deutlich mehr Mitteln ausgestattet werden und mit einem Booster-Programm für die in der Energiekrise entscheidenden Jahre 2023/24 versehen werden.

So schnell wie möglich müssen alle neuen Heizsysteme – im Neubau wie im Bestand – mit 100% Erneuerbaren Energien betrieben werden, anstatt fossile Umwege wie die vorgeschlagene 65%-Quote zu gehen. Bilanzierungstricks wie der Deckung der Quote mit Biogas-Zertifikaten oder Kompensationsleistungen stellen wir uns entgegen.

Eine Senkung des Energieverbrauchs erleichtert eine vollständig erneuerbare Beheizung und ist in einigen Fällen die Voraussetzung. Insofern sollte der Bund Verpflichtungen und Förderungen dahingehend anpassen, dass kurzfristig alle Heizsysteme einem Heizungscheck unterzogen und – wo zweckmäßig – flächendeckend hydraulische Abgleiche und kleine Dämmmaßnahmen durchgeführt werden. Mittelfristig müssen größere Dämm- und Umbaumaßnahmen erfolgen, die einen klugen Mix aus Energieeinsparung und Ressourceneffizienz gewährleisten. Dazu gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Förderung für serielles Bauen und Sanieren endlich anzupassen.

  1. Mobilitätswende fördern: Infrastruktur für Elektromobilität stärken – Mobilitäts- und Energiespeicherzentren einrichten – Umweltverbund ausweiten – Tempolimit einführen

Der eingeleitete Umstieg vom Verbrennungsmotor zur Elektromobilität muss weiter beschleunigt werden. Hier liegt eine der wesentlichen systemischen Weichenstellungen für das Gelingen der Energiewende durch Sektorenkopplung. Dies gelingt am besten durch eine massive Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur (privat und öffentlich) sowie durch Vereinfachung und Verbesserung des Services beim Laden. Weitere erforderliche Schritte sind ein neuer Fokus auf die Verteilnetze als das Rückgrat der künftigen Energieversorgung und die Standardisierung der Protokolle zum bidirektionalen Laden. Gleichzeitig gilt es, in einer umfassenden Mobilitätswende die Attraktivität des Rad- und Fußverkehrs, für einen günstigen und umweltfreundlichen ÖPNV sowie für gemeinschaftliche Mobilitätsformen wie Car-Sharing zu stärken. Dabei dürfen die ländlichen und städtischen Räume nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Landbevölkerung ist auf die vielfältigen wirtschaftlichen und kulturellen Angebote der städtischen Ober- und Mittelzentren angewiesen (z.B. für Arbeitsplätze und medizinische Dienstleistungen). Die Stadtbevölkerung ist auf den ländlichen Raum angewiesen, z. B. für die Naherholung und die erneuerbare Energieproduktion. Wo der PKW das Mittel der Wahl ist, können Mobilitätszentren geschaffen und ausgebaut werden, um den Umstieg vom PKW auf ÖPNV und Radverkehr zum Ein- und Auspendeln zu erleichtern. Durch bidirektionales Laden auf Park & Ride-Stellplätzen können die mit ÖPNV und Radschnellwegen verknüpften Mobilitätszentren wichtige Synergien erfüllen und zu Mobilitäts- und Energiespeicherzentren werden.

Zur kurzfristigen Emissionsreduktion unterstützen wir die Einführung eines Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen.

  1. Deutschland soll als Vorreiter vorangehen und durch Technologietransfer Schwellen- und Entwicklungsländer bei der Energiewende unterstützen

Die Klimakonferenzen haben bis heute keine Resultate gebracht, die weltweiten Treibhausgasemissionen steigen weiter an. Gleichzeitig haben Vorreiterstaaten die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eine Energiewende möglich ist, allen voran Dänemark bei der Windenergie und Deutschland beim Durchbruch der heute preisgünstigen Solarenergie. Im letzten Jahrzehnt hat Deutschland diesen Kurs wieder verlassen und eine auch industrie- und arbeitsmarktpolitisch vernichtende Atempause eingelegt. Nur wenn jetzt noch konsequenter an die frühere Vorreiterstellung angeknüpft wird, kann Deutschland wieder zum Impulsgeber und technologischen Ausstatter der globalen Energietransformation werden. Und nur so kann Deutschland seinen Beitrag dazu leisten, dass das 1,5 Grad Ziel oder wenigstens das 2 Grad Ziel noch erreicht werden kann. Von den Klimakonferenzen – nun wieder in Kairo – sollte nicht zu viel erwartet werden. Entscheidend ist, ins Tun zu kommen, einerseits als Vorreiter einer konsequenten Energiewende und andererseits durch praktische Kooperation und organisierten Technologietransfer in Richtung der Schwellen- und Entwicklungsländer.

Resolution ist nach Beteiligung der EUROSOLAR-Mitglieder auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2022 in Oberhausen vom Vorstand der Deutschen Sektion im November 2022 beschlossen worden.