Stellungnahme von EUROSOLAR zur Änderung des Windenergieerlasses von 2015 durch die neue nordrhein-westfälische Landesregierung
Oktober 2017
Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) plant, eine Änderung des Windenergieerlasses von 2015 zu verabschieden, der insbesondere die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten neu regulieren soll. Dabei wird anhand eines Fallbeispiels für die Lärmschutzanforderungen eines Windparks durchschnittlicher Größe ein Mindestabstand von 1.500 Metern zu reinen Wohngebieten vorgesehen. Bereits die Ankündigung, den Mindestabstand zu erhöhen, hat in der Branche Verunsicherung geschaffen und Planungsprozesse zum Erliegen gebracht. Die Landesregierung gibt an, mit der Neuregelung die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Nutzung von Windenergie erhalten zu wollen, die ein wesentlicher Bestandteil für das Gelingen der Energiewende sei. Ferner stärke der Erlass die Kommunen durch die Gewährung eines größeren Handlungsspielraumes für die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise beim Landschaftsschutz. Die geplanten Änderungen der schwarz-gelben Landesregierung am Windenergieerlass von 2015 ist als Abkehr vom Ausbau der Windenergie zu werten – unter dem Vorwand, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.

